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   ArbG Ludwigshafen, 29.01.1997 - 3 Ca 1903/96   

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https://dejure.org/1997,22865
ArbG Ludwigshafen, 29.01.1997 - 3 Ca 1903/96 (https://dejure.org/1997,22865)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 29.01.1997 - 3 Ca 1903/96 (https://dejure.org/1997,22865)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 3 Ca 1903/96 (https://dejure.org/1997,22865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung der Angestellten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung; Der Begriff des Arbeitsvorgangs; Bestimmung von Arbeitsvorgängen ; Begriff der schweren Erziehbarkeit; Der Begriff der wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten; Wesentliche ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zum Anspruch auf Höhergruppierung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zum Anspruch auf Höhergruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 671/94

    Eingruppierung eines Leiters einer Kindertagesstätte für Kinder und Jugendliche

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.01.1997 - 3 Ca 1903/96
    Schließlich verweise sie auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 06.03.1996 - 4 AZR 671/94 -, die sich unter anderem mit dem tariflichen Begriff der "wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten" befasse.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 06.03.1996 - 4 AZR 671/94 - mit dem Begriff der "wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten" befasst und ausgeführt (vgl. S. 9 f der Entscheidungsbegründung): Der Begriff der "schweren Erziehbarkeit" ist nunmehr durch den Begriff der "wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten" abgelöst worden.

  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 457/94

    1. Eingruppierung Ärztin (Arzt) im Medizinischen Dienst

    Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 29.01.1997 - 3 Ca 1903/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urt. d. BAG v. 10. Mai 1995 - 4 AZR 457/94) ist bei der Prüfung der tarifkonformen Vergütung der Klägerin davon auszugehen, dass bei Eingreifen eines Tätigkeitsbeispiels der Protokollerklärung 6 das in der Vergütungsgruppe geforderte Tätigkeitsmerkmal der "besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten" erfüllt ist, ohne dass nochmals eine allgemeine vergütungsgruppenaufbauende Eingruppierungsüberprüfung zu erfolgen hat.
  • ArbG Rostock, 26.07.2018 - 1 Ca 458/18

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Heimerziehung - besonders schwierige

    Symptome wie Überängstlichkeit, Wahrnehmungsstörungen, Sprachauffälligkeiten, Antriebshemmungen, grob- und feinmotorische Störungen, Aggressivität und Hyperaktivität lassen jedenfalls noch nicht auf eine deutliche Steigerung von Erziehungsschwierigkeiten im Sinne der Protokollerklärung schließen (BAG, Urteil vom 06. März 1996 - 4 AZR 671/94 - Rn. 36, juris = ZTR 1996, 464; ArbG Ludwigshafen, Urteil vom 29. Januar 1997 - 3 Ca 1903/96 - Rn. 62, juris = EzBAT §§ 22, 23 BAT F2 VergGr Vc Nr. 12).
  • ArbG Gelsenkirchen, 15.07.2015 - 2 Ca 2260/14

    Eingruppierung nach den AVR der Caritas-Erzieherin mit besonders schwierigen

    Aus Symptomen wie Überängstlichkeit, Wahrnehmungsstörungen, Sprachauffälligkeiten, Antriebshemmungen und Agressivität könne allein nicht auf die wesentliche Steigerung von Erziehungsschwierigkeiten geschlossen werden (vgl. BAG, Urteil vom 06.03.1996. a. a. O.; ArbG Ludwigshafen, Urteil vom 29.01.1997, Az 3 Ca 1903/96, juris).
  • ArbG Essen, 17.05.2018 - 1 Ca 2600/17
    Entsprechendes Verhalten ist aber bei vielen Kindern vorhanden und ist bereits bei der Anwendung normaler Erziehungsmittel zu berücksichtigten (vgl. insoweit auch BAG vom 03.06.1996 - 4 AZR 671/94 - ; ArbG Ludwigshafen vom 29.01.1997 - 3 Ca 1903/96 - Thombansen. Eingruppierungsrecht Fachbeitrag "Besonders Schwierige fachliche Tätigkeiten" zit. nach Jurion).
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